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Thread: HILFE!!! Azubi mit eigener Wohnung

Eröffnet am: 28.09.2009 15:30
Letzte Reaktion: 22.01.2010 01:36
Beiträge: 93
Status: Offen
Unterforen:
- Ausbildung



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 Mon_star HILFE!!! Azubi mit eigener Woh... 18.01.2010, 18:52
 Oni-giri HILFE!!! Azubi mit eigener Woh... 18.01.2010, 19:28
 LintuSotaRauha HILFE!!! Azubi mit eigener Woh... 22.01.2010, 01:36
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Von:    Mon_star 18.01.2010 18:52
Betreff: HILFE!!! Azubi mit eigener Wohnung [Antworten]
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>Ein Freund ist kein Ehegatte und auch kein Eingetragener Lebenspartner oder auch ein Elternteil/Kind... Nur diese Gruppen kann man zu Unterstützung heranziehen.

Ja schon, allerdings leben wir ja auch nicht in einer WG zusammen dann.
Deswegen bin ich etwas verunsichert deswegen.

>Daher, wenn du über 25 Jahre bist, solltest du sofern der Vermieter mitspielt ein Untermietverhältnis eingehen.
>Ob du ALG II bekommst hängt davon ab wieviel du als Lehrlingsentgelt erhältst. Wenn du so mehr bekommst als der Regelsatz dann bekommst du kein ALG II.

Über 25 bin ich ja noch nicht.
Vielleicht werd ich ja noch Kindergeld bekommen. Aber ich weiß derzeit noch nicht was ich wärend der Ausbildung verdienen werde.

Paul: "Feuer...mag jeder. Ob das ein kleines Lagerfeuer ist oder 'ne Kerze auf'm Tisch im Restaurant. Oder ein Hausbrand wo man davorsteht und zuguckt. Feuer mag jeder."

Figuren, Animes und viele Mangas zu verkaufen





Von:    Oni-giri 18.01.2010 19:28
Betreff: HILFE!!! Azubi mit eigener Wohnung [Antworten]
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Wenn du unter 25 bist und keine besonderen Gründe vorliegen haben deine Eltern deinen Unterhalt zu gewährleisten... Falls deine Eltern ALG II beziehen und Ihr kein Zerwürfnis aufzuweisen habt bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn du in eine andere Stadt ziehst um deine Ausbildung zu realisieren ist das eine interessante frage...

Allerdings Solange zwei Menschen unter einen Dachleben und weder Verwandt noch Verheiratet/Gleichgestellt sind ist dass eine Wohngemeinschaft. Man sollte natürlich nicht sagen das man aus einen Topf wirtschaftet, wenn man Leistungen beantragt, sollte man dann Leistungen bekommen muss man auch eine gewisse aufteilung der Wohnung praktizieren.

Empfehlen kann ich dir die "Arbeitslosen Service Einrichtung" gib das plus der Region/Bundesland um das es in deinem Falle geht bei einer Suchmaschine ein, dann solltest du eine "Unabhängige" Anlaufstelle finden die dir sicher helfen kann.



Von:    LintuSotaRauha 22.01.2010 01:36
Betreff: HILFE!!! Azubi mit eigener Wohnung [Antworten]
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> Man sollte natürlich nicht sagen das man aus einen Topf wirtschaftet, [...]
Das geht nicht so leicht. Man wird direkt danach gefragt.
My name is BIRD and I haven´t gotta clue!
Autoren und Zeichner aufgepasst: Der erste Wanderstammtisch. Diskutiert mit!


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