Einzelposting: Wahlalter ab Null ?
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Ich glaub' du hast da was missverstanden: In der Praxis kann es doch noch eine "Barriere" geben, nach der sich Kinder zuvor selbst ins Wählerverzeichnis eintragen müssen, um teilnehmen zu können. Säuglinge können nicht zum Amt krabbeln und sich eigenständig in's Wählerverzeichnis eintragen... Siehst du jetzt Sinn und Tragweite der der Wahlverzeichnis-Bedingung bei unter 14-Jährigen ? Was deine Frage angeht, ob Altersgrenzen bei Abgeordneten dann auch fallen müssten: Ich bin mir da nicht so sicher. Wenn ein Urteil vom Bundesverfassungs- gericht gefällt wird, ist das ja sehr spezifisch. Von daher würd' ich nun nicht davon ausgehen, dass dann auch die Altersgrenzen bei Abgeordneten fallen... |