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Einzelposting: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch


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Von:   abgemeldet 22.09.2007 21:57
Betreff: Verjährung von sexuellem Kindesmissbrauch [Antworten]
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Hast du es immernoch nich verstanden? Ich rede von der Wortbedeutung an sich, nicht was in den Paragraphen des Grundgesetzes geregelt ist. Gerade WEIL das Wort Missbrauch in so vielen Situationen zu finden ist bedeutet Kindesmissbrauch - ich wiederhole - rein von der Wortbedeutung her, KEINE erwzungenen sexuellen Handlungen!
Dass Schlagen als Misshandlung bezeichnet wird ist mir klar, aber jemanden zu benutzen um seine eigenen Ziele damit zu erreichen ist in jeder Hinsicht Missbrauch. Sei es die befriedigung sexueller Bedürfnisse oder das Ausnutzen von Arbeitskraft um seine eigenen Finanzen aufzustocken.

Wo wir aber eh grad beim Thema Kinderarbeit sind un Prophet anscheinend gerne aus dem Grundgesetz zitiert: Was steht auf Kinderarbeit? Würde gerne mal wissen wie das in Relation zum sexuellen Kindesmissbrauch steht. (Ganz bewusste Wortwahl :p)
Bin ehrlich gesagt zu faul des rauszusuchen, da ich wohl gleich ins Bett gehe.
Nachdem sie den Text dieser Signatur gelesen und begutachtet haben werden sie feststellen, dass gerade vier Sekunden ihres Lebens sinnlos an ihnen vorüber gezogen sind.

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